Was müssen Sie bei der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter beachten?

Die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten bzw. die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter ist gem. §12 ArbSchG für alle Arbeitgeber verpflichtend durchzuführen. Sie dient der Sicherheit sowie dem betrieblichen Gesundheitsschutz. Gerade der ersten Unterweisung kommt eine besondere Rolle zu, da das Unfallrisiko zu Beginn besonders hoch ist. Statistiken belegen, dass es gerade in den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit vermehrt zu Arbeitsunfällen kommt. Dies liegt u.a. daran, dass Beschäftigte die Umfeldrisiken des Arbeitsplatzes noch nicht ausreichend kennen und die geltenden Regeln sowie Vorschriften erst noch verinnerlichen müssen.

Erstunterweisungen erfolgen nicht nur bei neuen Mitarbeitern sondern ebenfalls bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder der Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Beschäftigten im Betrieb. Die Erstunterweisung kann arbeitsplatzspezifisch adaptiert werden. Die Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt beim Arbeitgeber, kann jedoch delegiert werden.

Welche Zielsetzung hat die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter?

Prinzipiell hat eine Arbeitsschutz Unterweisung das Ziel, dass die Beschäftigten wissen, wie sie sich verhalten sollen, um ihre Arbeit effizient, sicher und gesund zu verrichten. Gefährdungen am Arbeitsplatz sollen effektiv vermieden und das Unfallrisiko minimiert werden. Auch Gefahren für Dritte sollen ausgeschlossen und ein generell sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten soll im Betrieb gefördert werden.


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Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter zu Beginn ihrer Tätigkeit bildet somit die Basis der zukünftigen Zusammenarbeit. Die Inhalte einer Unterweisung müssen dabei immer klar und verständlich gestaltet sein, damit danach jedem klar ist, wie man sich korrekt verhält, um Risiken zu minimieren und Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Was muss die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter beinhalten?

Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter erfolgt in den meisten Fällen durch direkte Vorgesetze in den einzelnen Abteilungen bzw. Bereichen. Diese kennen potenzielle Gefahrenquellen an den Arbeitsplätzen am besten. Hierfür hat die Unternehmensleitung die Verantwortung delegiert. Oft werden zusätzlich der Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen.

Formell müssen Sie darauf achten, dass bei jeder Mitarbeiterunterweisung das Datum der Unterweisung, die behandelten Inhalte, die Namen des Unterweisenden und der Unterwiesenen sowie die Unterschriften schriftlich festgehalten werden.

Eine Erstunterweisung enthält zunächst allgemeine Themen und Regeln für das Unternehmen, aber auch arbeitsplatzspezifische Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel

  • Erste Hilfe im Betrieb und Verhalten im Brandfall
  • Allgemeine Verhaltensregeln
  • Flucht- sowie Rettungswege
  • Lärmschutz im Betrieb
  • Arbeitsmittel und ggf. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz sowie der Umgang mit diesen
  • Verhalten bei Unfällen
  • PSA sowie deren richtige Anwendung
  • Sauberkeit am Arbeitsplatz

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Besonderheiten bei Arbeitnehmerüberlassungen

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen die „geliehenen“ Mitarbeiter ebenfalls unterwiesen werden. Die Unterweisungspflicht für diese betriebsfremden Mitarbeiter geht gemäß §12 ArbSchG Abs.2 von der Fremdfirma auf den Entleiher über. Die Unterweisung nimmt entsprechend der Entleiher vor und berücksichtigt dabei auch die Qualifikation und Erfahrung der überlassenen Beschäftigten.

Unterweisung von Fremdfirmen sowie Besuchern

Im Falle dass Beschäftigte von Fremdfirmen oder Besucher Gefährdungsbereiche im Betrieb betreten, muss auch für diese eine Erstunterweisung durchgeführt werden. Meistens sind hierfür Infoblätter oder kurze Videos ausreichend, welche ebenfalls schriftlich festgehalten werden müssen.

Was sollten Sie weiterhin bei der Einführung neuer Mitarbeiter zu beachten?

Die Einführung neuer Mitarbeiter sollte strukturiert, z.B. anhand einer Checkliste, die der neue Beschäftigte auch erhält, vorgenommen werden. Hierin können Sie Themen und Zeiten dokumentieren, wie etwa Tag 1 Erstunterweisung und Rundgang, Tag 2 Vorstellungen und Einrichtungen im Betrieb, usw.

Somit können Sie offene Fragen klären klären. Dabei kann der neue Mitarbeiter kleinere Fragen idealerweise direkt mit der zuständigen Person klären. Dafür eignet sich eine Patenzuordnung, aber auch die allgemeine Vorstellung von Arbeitsplatzbeschreibungen und speziellen Regelungen.

Bei der Einführung neuer Mitarbeiter bietet sich demnach eine systematische Herangehensweise an, die durch einen abwechslungsreichen und angemessenen Wissenstransfer unterstützt wird. Durch interessante und moderne Lernformen können diese das gelernte Wissen besser verinnerlichen.

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