Welche Änderungen bringt die Revision des IFS Food 7?

Der IFS Food 7 bringt im Vergleich zur Vorgängerversion 6.1 weitreichende Änderungen mit sich. Eine verpflichtende Umsetzung gilt dabei seit dem 1. Juli 2021. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr zur IFS Revision und in welchen Bereichen die Änderungen bzw. Neuerungen relevant sind. Prinzipiell hat sich das Bewertungsschema verändert, es wurden Anforderungen zusammengefasst, kleine Ergänzungen vorgenommen oder auch gestrichen. Zudem sind 12 Anforderungen neu.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Vorgaben der Doktrinen des IFS Food unbedingt umgesetzt bzw. eingehalten werden müssen. Eine Doktrin gilt gemeinsam mit der jeweils gültigen Fassung des Standards. In der Doktrin befinden sich zusätzliche, detaillierte Anforderungen zu bestimmten Kapiteln des IFS Food.

Welche grundlegenden Änderungen bestehen in Teil 1 des IFS Food 7?

Der IFS Food Version 7 verfügt über weniger Anforderungen, wodurch Sie mehr Zeit in der Produktion nutzen können. Während die bisherige Version 6.1 insgesamt 281 Anforderungen an die zu auditierenden Betriebe gestellt hat, gibt es nun in der Version 7 lediglich noch 237 Anforderungen. Das ist zum Teil dadurch zustande gekommen, dass Anforderungen zusammengefasst wurden. Teilweise sind aber auch ganze Anforderungsblöcke gelöscht worden. Es gibt zum Beispiel keine Vorgaben mehr bezüglich GMO (genmanipulierten Organismen).

Was bedeutet dies nun für die Unternehmen? Wenn ein Unternehmen beispielsweise 7 NAs (nicht anwendbar) zu verzeichnen hatte, betrug die Gesamtpunktzahl, die zu erreichen ist:

Version 6.1 – 274 Anforderungen x 20 = 5.480 Gesamtpunkte
Version 7 – 230 Anforderungen x 20 = 4.600 Gesamtpunkte

Sehen Sie sich in der folgenden Tabelle ein Rechenbeispiel an, wie sich die Ergebnisse dadurch möglicherweise verschieben könnten:

Ergebnisverschiebung Revision IFS Food Version 7

Alt Text: Ergebnisverschiebung Revision IFS Food Version 7
Dateiname: Ergebnisverschiebung-IFS-Food-7
Link: https://www.vorest-ag.com/Lebensmittelsicherheit-HACCP-IFS/Musterdokumente/IFS-Leitfaden-Umsetzung-Revision-IFS-7-Aenderungen

Dabei könnte die neue Konstellation bei gleichbleibender Anzahl der Abweichungen schon über Higher Level oder Basisniveau entscheiden. Neu ist zudem, dass der Auditor nicht mehr wie bisher ein Drittel, sondern die Hälfte der Zeit in der Produktion verbringen muss. Dazu zählen folgende Bereiche:

  • Produktionsprozesse einschließlich Wartung, Hygiene, Schädlingsbekämpfung und Reinigung
  • Empfangs-, Lager- sowie Versandbereiche
  • Produktentwicklung
  • Laboreinrichtungen vor Ort
  • Personalausstattung
  • Außenbereiche.

Alle Informationen zur Revision IFS Food Version 7 für Sie zusammengefasst!

Präsenzschulung: Im Seminar zur Revision IFS Food Version 7 erfahren Sie alles zu den Änderungen des Standards & welche Auswirkungen dies für Sie bzw. für Ihre Zertifizierung hat.
E-Learning-Kurs: Alternativ können Sie diese Schulung auch als E-Learning Kurs durchführen. Werfen Sie hier direkt einen Blick in den kostenlosen Demokurs!
Vorlage: Oder nutzen Sie unseren Umsetzungsleitfaden zur IFS Revision, der Ihnen eine Gegenüberstellung der IFS Food Version 6.1 mit der aktuellen Version 7 bietet.


Neues Vokabular nach der IFS Revision: Assessment statt Audits

Das neue Vokabular spricht jetzt nicht mehr vom Prozess der Auditierung, sondern von „Assessment“. Dabei ist es wichtig, dass ein Assessment sowohl Auditierung als auch Inspektion beinhaltet. Das heißt, der Auditor wird sich immer wieder aussagekräftige Beispiele herausnehmen und prüfen. Dabei wird er sowohl die Dokumentation sowie die Nachweise als auch Gegebenheiten vor Ort überprüfen. Das Audit wird zu einem Assessment, um den Produkt- und Prozessansatz des IFS unter anderem in Übereinstimmung mit der ISO/IEC 17065 hervorzuheben. Das war zwar schon lange so, wird aber in der neuen Version auch durch das Wort Assessment noch mal hervorgehoben.

Was ändert sich bei der Auditzeit bzw. der Assessmentdauer?

Wie bisher ebenfalls, wird die Dauer durch das Tool zur Auditzeit-Kalkulation mit den Faktoren „Anzahl der Mitarbeiter, Produkt-Scopes und Prozess-Scopes“ ermittelt. Zwar gibt es immer noch die Möglichkeit, die Assessmentdauer nach bestimmten Regeln zu reduzieren, aber es wird auch eindeutig gesagt: „Das Minimum an Auditzeit, die vom Auditzeit-Kalkulator ermittelt wird, soll respektiert werden.“ Ein Assessment muss dabei mindestens 2 Tage (zzgl. Vorbereitungszeit und Berichterstellung) umfassen und eine Reduzierung um 0,5 Tage kann nur in begründeten Fällen erfolgen.

Neu: Unangekündigte Assessments für alle!

Bisher konnten Firmen, die keine entsprechenden Kundenanforderungen hatten, sich immer noch angekündigt auditieren lassen. Nach den Vorgaben der GFSI ist dies nun vorbei. Neben dem bisherigen Programm für unangekündigte Audits müssen ab IFS Food Version 7 alle Unternehmen mindestens einmal im Zeitraum von 3 Jahren verpflichtend unangekündigt überprüft werden.

Was ändert sich bei der Bewertung der Anforderungen im IFS Food Version 7?

Grundsätzlich hat sich bei der Bewertung der Anforderungen mit dem Schema A, B, C, D, Major sowie KO nichts geändert, auch nicht an der jeweiligen Punktzahl. Was sich allerdings geändert hat, ist u. a. das Bewertungssystem für die nach wie vor 10 KO-Kriterien. Jedes der KO-Kriterien kann wie folgt gewichtet werden:

  • A = Vollständige Erfüllung der Anforderung (20 Punkte)
  • C = Ein Teil der Anforderung ist erfüllt (5 Punkte)
  • D = Die Anforderung ist nicht erfüllt (Punktabzug 50 %, KO)

Ist Ihnen aufgefallen, dass es in der Aufzählung keine B-Bewertung gegeben hat? Das ist tatsächlich gewollt. Der IFS sagt ausdrücklich, dass bei den KO-Kriterien keine B-Bewertung möglich ist. Das bedeutet, dass zwar kleinere Abweichungen immer noch möglich sind, ohne dass es sofort zu einem KO führt. Aber diese werden schärfer bewertet, nämlich mit nur 5 Punkten.

Wie kommt das? Wo ist das „B“ hingekommen?

Auch die übrigen Bewertungen (außerhalb der 10 KO-Kriterien) werden sich verändern. Es wird nach wie vor A, B, C, D-Bewertungen mit den bekannten Punktzahlen geben:

  • A = Volle Übereinstimmung (20 Punkte)
  • B = Point of Attention (15 Punkte)
  • C = Abweichung (5 Punkte)
  • D = Abweichung (- 20 Punkte)

Alt: Bewertungsschema IFS Food Version 7
Dateiname: Bewertungsschema-IFS-Food-7

https://www.vorest-ag.com/Lebensmittelsicherheit-HACCP-IFS/E-Learning/Revision-IFS-food-Version-7-Elearning

Die B-Bewertung heißt nun „Point of Attention“. Sie ist keine Abweichung mehr und bedarf daher auch keiner Korrekturen oder Korrekturmaßnahmen. Allerdings wird im folgenden Assessment dieser Punkt besonders beobachtet und ggf. zu einer Abweichung „hochgestuft“. Bei C- und D-Bewertungen muss das Unternehmen Korrekturen sowie Korrekturmaßnahmen inkl. der Umsetzungsfristen und Verantwortlichen angeben, und es sind dem Auditor innerhalb von 28 Tagen nach dem Audit Nachweise über die Korrekturen einzureichen. Die nachhaltige und erfolgreiche Implementierung der Korrekturmaßnahmen werden im nächsten IFS Rezertifizierungsassessment geprüft.

Was unterscheidet eine Korrektur von einer Korrekturmaßnahme?

Wie andere Standards auch, spricht der IFS von „Korrekturen“ und „Korrekturmaßnahmen“ mit der folgenden Definition:

  • Korrektur:
    Maßnahme zur Beseitigung einer festgestellten Nichtübereinstimmung oder Abweichung.
  • Korrekturmaßnahme:
    Maßnahme zur Beseitigung der Ursache einer festgestellten Nichtübereinstimmung, Abweichung oder anderen unerwünschten Situation.

Daher ist dann auch der Maßnahmenplan neu aufgebaut und enthält beide Punkte. Um die Korrekturmaßnahme gezielt festzulegen, soll das Unternehmen zunächst nachweislich eine Ursachenanalyse durchführen und dann durch die Maßnahme die Ursache für eine Abweichung beseitigen. Alle Korrekturen müssen bis zur Erstellung des Zertifikats abgearbeitet sein, die Korrekturmaßnahmen bis zum nächsten Audit.

Der IFS Food Version 7 schafft mehr Transparenz im Krisenfall

Da es in der Vergangenheit im Fall von Rückrufen in der Lebensmittelindustrie immer wieder Informationsmängel gegeben hat, möchte der IFS jetzt mehr Transparenz in der Kommunikation gewährleisten und hat dafür einige neue Anforderungen aufgestellt.

  1. Im Falle eines Rückrufs muss die Zertifizierungsstelle innerhalb von 3 Arbeitstagen darüber informiert werden. Dies wurde im IFS 6.1 zwar schon in Teil 1, Abschnitt 2.2 gefordert (Vertragsbestandteil zwischen Zertifizierungsstelle und Unternehmen), wurde aber im IFS 7 im Anforderungskatalog um Teil 2, Abschnitt 1.2.6 erweitert und kann hierdurch nun bei Nichteinhaltung entsprechend bewertet werden.
  2. Es wird ein Verfahren zum Umgang und zur Information mit der zuständigen Lebensmittelbehörde gefordert.
  3. Im Assessment-Bericht wird es ein Pflichtfeld geben, in das die zuständige Behörde sowie die letzten Besuche eingetragen werden.
  4. In den Zertifikaten wird nicht nur das erreichte Niveau eingetragen, sondern auch die Prozentzahl der Bewertung.

Welche Änderungen ergeben sich im IFS Food Version 7, Teil 2?

Nachfolgend stellen wir Ihnen die relevanten Änderungen vor, die sich im IFS Food Version 7, Teil 2 ergeben. Hierunter sind u.a. die Bereiche HACCP, Food Defense sowie der Einkauf und Rückverfolgbarkeit thematisiert.

Verpflichtung der Unternehmensleitung in stärkerer Verantwortung

Im IFS Food Version 7, Teil 2, Kapitel 1.1.1 wird die Unternehmensleitung mit Ihrer Steuerungsfunktion stärker in die Verantwortung genommen. Die meisten von Ihnen werden zudem Ihre Unternehmenspolitik anpassen müssen. Es gibt nur noch 3 Punkte, die unbedingt enthalten sein müssen:

  • Lebensmittelsicherheit sowie Produktqualität
  • Kundenorientierung
  • Lebensmittelsicherheitskultur

Letztere kennen wir schon aus anderen Standards (z.B. BRC Food V8). Es wird Wert daraufgelegt, dass die Unternehmensleitung die Kultur des Unternehmens aktiv und bedeutend in Richtung Lebensmittelsicherheit steuert.

HACCP – Änderungen gem. IFS Food Version 7

Im Bereich HACCP ist das Wesentliche, dass wir nun auch radiologische Gefahren in der Gefahrenanalyse betrachten sollen. Außerdem werden die CPs nicht mehr CPs genannt, sondern Kontroll- oder Lenkungsmaßnahmen.

Einkauf & ausgelagerte Prozesse

Unter dem Kapitel Einkauf gibt es verstärkte zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Steuerung von ausgelagerten Prozessen sowie die Bewertung der jeweiligen Dienstleistungslieferanten. Diese müssen entweder ein GFSI-anerkanntes Zertifikat haben oder von Auditoren vom Unternehmen durch ein Lieferantenaudit bewertet werden.


Videos:

Revision IFS Food 7 – was sind die wichtigsten Änderungen im IFS Food 7? – https://youtu.be/60uy-aArQrg
Wie unterscheiden sich die unterschiedlichen IFS Standards? – https://youtu.be/9NiJzUi4tXk


IFS Food Version 7 Änderungen im Bereich Schädlingsbekämpfung

Neben den bekannten Anforderungen wird nun ebenfalls die Schulung eines eigenen Mitarbeiters gefordert, der eine Kontrolle zum Schädlingsbefall durchführen soll. Auch wenn ein externer Schädlingsbekämpfer beauftragt wurde, muss die Verantwortung für das Thema im Unternehmen liegen und entsprechend vorgegeben werden.

Rückverfolgbarkeit innerhalb von vier Stunden im IFS Food Version 7 gefordert

Eine Rückverfolgbarkeit soll nun gem. IFS Food Version 7 innerhalb von 4 Stunden möglich sein. Dies muss beim Rückverfolgbarkeitstest und während des Audits berücksichtigt und nachgewiesen werden.

Geänderte Anforderungen zu Food Fraud

Es wird jetzt auch im Standard (nicht nur in der Guideline) ein Food Fraud Team gefordert, das verantwortlich ist für die Verwundbarkeitsanalyse und Ableitung notwendiger Maßnahmen.

Food Defense – Verschärfungen sowie entfallenen Punkte

Eine eigene Anforderung ist nun der Test der Wirksamkeit des Food Defense Plans sowie der entsprechenden Steuerungsmaßnahmen im Rahmen des Audit- und Inspektionsplans. Hier wird in Zukunft ein „Durchschicken fremder Personen“ nicht ausreichen. Einige Punkte aus den früheren Anforderungen zu Food Defense sind weggefallen, z.B. Schulung aller Mitarbeiter oder auch spezielle Regeln für Externe (diese sollen aus der Gefahrenanalyse heraus gestaltet werden).

Validierung sowie Prozesssteuerung

Wider Erwarten sind die Anforderungen bezüglich Validierung nicht verdeutlicht worden. Es sollen jedoch Kriterien zur Validierung eindeutig definiert sowie festgelegt werden. An dieser Stelle ist nichts gesagt über den Umfang und die Durchführung von Validierungen. Es wird lediglich gefordert, dass Prozess- und Arbeitsumgebungsparameter (z.B. Temperatur, Zeit, Druck, chemische Eigenschaften usw.) in angemessenen Abständen überwacht und dokumentiert werden müssen.

Was müssen Sie bzgl. ausgelagerter Prozesse gem. IFS Food Version 7 zu beachten?

Über die schon gültige Doktrin hinaus wird im IFS Food 7 (siehe Teil 1 IFS Food Version 7, Punkt 2.2.1) unterschieden zwischen:

  • teilweise ausgelagerten Prozessen
  • vollständig ausgelagerten Prozessen
  • Handelsprodukten.

Dabei fallen nur teilweise ausgelagerte Prozesse in den Geltungsbereich eines Assessments. Für die Handhabung vollständig ausgelagerter Prozesse (externe Herstellung, Verpackung sowie Etikettierung) und Handelsware wird die Zertifizierung nach IFS Broker empfohlen.

Assessment bei verschiedenen Arten von Produktionsstandorten

Das IFS Assessment ist produktionsstandortspezifisch. D.h. jeder Produktionsstandort hat ein individuelles IFS Assessment und ein Zertifikat (siehe Teil 1 IFS Food Version 7, Punkt 2.2.).

Der IFS hat die folgenden vier Arten von Produktionsstandorten definiert:

  1. Einzelner Produktionsstandort,
  2. Produktion an mehreren Standorten,
  3. Produktionsstandort mit mehreren juristischen Personen,
  4. Produktionsstandort mit dezentrale(r/n) Struktur(en).

Hierbei sind die konkreten Ausformulierungen des IFS unter Punkt 2.2.2 (Teil 1) zu berücksichtigen.

Die neuen Anforderungen des IFS Food Version 7

Wie bereits zu Beginn der Seite beschrieben, sind 12 Anforderungen neu hinzugekommen. Welche dies sind, zeigen wir Ihnen nachfolgend:

1. Informieren der Zertifizierungsstelle

Das Unternehmen (Anforderung 1.2.6) muss die Zertifizierungsstelle über Änderungen informieren, die Einfluss auf die Zertifizierungsanforderungen haben. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Jede Namensänderung der juristischen Person
  • Jeder Produktionsstandortwechsel
  • Produktrückrufe aus Eigeninitiative
  • Produktrückruf(e) und/oder Rücknahmen aufgrund behördlicher Anordnung aus Gründen von Lebensmittelsicherheit und/oder -betrug
  • Jeglicher Besuch von (Gesundheits-) Behörden, der zu Meldungen und/ oder Strafen durch Behörden führt

Die Meldung an die Zertifizierungsstelle muss dabei innerhalb von 3 Werktagen erfolgen.

2. Dokumentation der Maßnahmenumsetzung

Der Punkt 1.4.2 fordert die Unternehmensleitung auf, dass die Umsetzung von Maßnahmen aus früheren Überprüfungen der Verbesserungen dienen (Stichwort Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) und fordert dies in dokumentierter Form.

3. – 5. Neue Anforderungen bei ausgelagerten Prozessen

Bei den ausgelagerten Prozessen (Anforderungen 4.4.6 – 4.4.8) wird die Kontrolle über die Lebensmittelsicherheit und -qualität gefordert. Es muss dabei eine schriftliche Vereinbarung vorliegen, die Kontrollparameter, Analysen, Probenahme etc. definiert. Und wenn es vom Kunden gefordert ist, muss der Kunde informiert werden und hat zugestimmt (schriftlich). Die Produktionsstätte, die den ausgelagerten Prozess durchführt, muss entweder nach einem GFSI- anerkannten Standard zertifiziert sein oder durch ein Audit einer kompetenten Person freigegeben werden. Es müssen alle ausgelagerten Prozesse im Bericht genannt werden und im Falle von IFS-zertifizierten Betrieben, ist die COID einzutragen. Auf dem Zertifikat ist auch erwähnt, dass ausgelagerte Prozesse vorhanden sind.

6. Kunststoffstreifenvorhänge

Kunststoffstreifenvorhänge, die interne Bereiche trennen, müssen in einwandfreiem Zustand und leicht zu reinigen sein (Anforderung 4.9.6.3).

7. Reinigung & Desinfektion

Reinigungs– und Desinfektionsaufzeichnungen (Anforderung 4.10.3) müssen verfügbar sein.

8. Fremdkörper

Fremdkörper führen häufig zu Rückrufen bzw. Rücknahmen. Der Standard fordert, dass die Produkte vor physikalischer Kontamination geschützt werden und führt darin folgende Punkte auf:

  • Umweltkontaminanten
  • Öle sowie herabtropfende Flüssigkeiten aus Maschinen
  • Staubverschmutzungen

Zu berücksichtigen sind:

  • Ausrüstungen/Utensilien
  • Rohrleitungen
  • Gehwege
  • Arbeitsbühnen
  • Leitern

Ggf. sind geeignete Kontrollmaßnahmen festzulegen. Die Gestaltung und der Aufbau der Infrastruktur und der Produktionsbereiche müssen so gestaltet sein, dass kein Schädlingsbefall entsteht (Anforderung 4.13.1).

9. Rückverfolgbarkeit

Die Rückverfolgbarkeit muss in einem definierten Zeitrahmen erfolgen und den Kundenanforderungen entsprechen (Anforderung 4.18.3).

10. Tests

Unter 4.18.2 ist die maximale Zeitspanne von 4 Stunden genannt. Dazu empfiehlt der Standard bei den eigenen Tests, dass Sie das Ergebnis eindeutig formulieren (Test bestanden/ Schwachstellen wurden aufgezeigt und daraus Maßnahmen abgeleitet etc.).

11. Verwundbarkeitsanalyse

Die Zuständigkeit für die Verwundbarkeitsanalyse (Food Fraud) muss klar geregelt sein und entsprechende Kenntnisse müssen vorhanden sein (Anforderung 4.20.1).

12. Wirksamkeitsprüfung

Die Wirksamkeitsprüfung des Food-Defense-Plans (Anforderung 6.3) erfolgt nun im Rahmen der internen Audits und Inspektionsplanung und nicht mehr in Form eines Tests.


Ihre IFS Ausbildung

Präsenzschulungen: In der Ausbildung IFS / BRC Basiswissen erlangen Sie fundierte Kenntnisse zu den IFS Anforderungen und können diese in Ihrem Lebensmittel-Sicherheitssystem umsetzen. Mit der Schulung zum internen Auditor IFS können Sie anschließend die entsprechenden Anforderungen in Ihrem Unternehmen auch überprüfen.


Welche Streichungen und Ergänzungen bringt die IFS Revision mit sich?

Es wurden 21 Anforderungen entfernt und 36 Anforderungen zusammengefasst. Das Thema „Lebensmittelsicherheitskultur“ wurde ergänzt. Das Kapitel GVO aus der Version 6.1 gibt es nicht mehr. Die Anforderungen sind unter 4.2.1.5 untergebracht und als Pflichtbegründung vom Auditor zu nennen. Der IFS reduzierte das Kapitel Food Defense von 8 auf 4 Anforderungen. Nicht mehr im Rahmen der Bewertung sind folgende Punkte:

  • Regelmäßige Definition und Tests des Warnsystems
  • Nachweise für die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung oder Inspektion
  • Kontrolle der Zugangspunkte
  • Vorgehensweise zur Vermeidung von Manipulationen
  • Identifizierung des Liefer- sowie Ladepersonals
  • Registrierung von Besuchern und externen Dienstleistern
  • Schulung aller Mitarbeiter.

Neu ist das Engagement der Geschäftsleitung sowie der Audit-/Inspektionsplan. Die Anforderung (4.8.3) von sensiblen Bereichen wurde um chemische sowie physikalische Risiken ergänzt. Chemisch wären dabei u.a. Allergene und Reinigungsmittel zu nennen und bei den physikalischen Risiken angrenzende Bereiche wie Glasabfüllung sowie Holzpaletten.

Das HACCP-System heißt nun HACCP-Plan und die Gefahren umfassen nun ebenfalls radiologische Gefahren. Mitglieder des HACCP-Teams haben das Fließdiagramm zu allen Betriebszeiten sowie Betriebsstufen zu überprüfen. Mitarbeiter am CCP und anderer Kontrollmaßnahmen (z.B. CPs) sind geschult/eingewiesen und Kontrollmaßnahmen sind nach messbaren oder anderen feststellbaren Kriterien überwacht, aufgezeichnet und gesteuert. Die CCP-Verifizierung erfolgt durch eine verantwortliche Person und für den Kontrollverlust sind Korrekturen, Korrekturmaßnahmen sowie die Ursache zu ermitteln.

Schulungen

Das Thema Schulungen (3.3.4) wurde zusammengefasst und in der Planung sollen Sie nun folgende Punkte berücksichtigen:

  • Lebensmittelsicherheit
  • Lebensmittelbetrug
  • Produktqualität
  • Food Defense
  • Lebensmittelbezogene, rechtliche Anforderungen
  • Produkt sowie Prozessmodifikationen
  • Rückmeldungen aus vorherigen Schulungen

Verpackung & Verladen

Zum Thema Verpackung wurden die Anforderungen zusammengefasst. Verknüpfungen zum Prüfplan unter 5.6.1 und die Produktfreigabe (5.7) müssen ebenfalls die Verpackung umfassen. Außerdem sind Teile der Produktentwicklung zu berücksichtigen.

Der Verladebereich (4.15.6) muss geeignet sein und die Anforderungen zu Schädlingsbefall, Witterungseinflüssen, Abfall sowie Kondensation/Schimmel wurden ausführlicher formuliert. Der gesamte Bereich muss leicht zu reinigen sein. Im Bereich der Schädlingsbekämpfung (4.13 ff) steht nun zusätzlich, dass die Verantwortung über Maßnahmen beim Unternehmen bleibt.

Allergenmanagement

Anforderungen im Kapitel „Allergenmanagement“ (4.19 ff) wurden näher beschrieben und ergänzt um potenzielle Risiken einer Kreuzkontamination durch Umgebung, Transport, Lagerung sowie Rohmaterial.

Pflichtbegründungen gemäß IFS Food 7

Im IFS Food Version 7 sind deutlich mehr Anforderungen als Pflichtbegründung ausgewiesen sowie mit einem * versehen bzw. tabellarisch aufgeführt. Der Auditor muss dazu etwas in den Bericht schreiben und daher empfiehlt es sich, diese ebenfalls besonders zu beachten und sich entsprechende Notizen zu machen.

Ihre IFS Ausbildung zum Beauftragten für Lebensmittelsicherheit und -qualität

Nutzen Sie neben unserem Seminar zur IFS Revision auch unser weiteres Seminarangebot und lassen Sie sich und Ihre Mitarbeiter zum Beauftragten für Lebensmittelsicherheit & – Qualität ausbilden! Dabei sind im Bereich IFS alle möglichen Schritte vom Einstieg bis zum internen Auditor, aber auch zu Food Fraud und Food Defense, dargestellt.

Die Reiter zeigen Ihnen in der Grafik in den jeweiligen Modulen, in welcher Kursform Sie die Qualifizierung buchen können. Diese ist als Präsenztraining, Blended Learning oder als Online Schulung im Kursformat E-Learning möglich. Dabei bieten wir Ihnen beispielsweise die Möglichkeit, die Module Food Defense und Food Fraud online zu absolvieren. Auf diese Weise bleiben Sie ungebunden von Ort und Zeit und können Ihren Lernprozess flexibel steuern.