EMPB bedeutet „Erstmuster-Prüfbericht“ und ist eine elementare Größe im Bemusterungsprozess bei Abnahmen von Produktionsteilen und Produkten.
Allgemeine Informationen zum EMPB
Erstmuster dienen der Vorlage des Produkts beim Kunden – und zwar vor Beginn der Serienfertigung. Denn die Schnittstelle vom Lieferanten zum Kunden ist entscheidend dafür verantwortlich, ob die Erwartungen des Kunden (Herstellers) vom Zulieferer richtig verstanden wurden und gemäß Absprache umgesetzt werden können.
Der Kunde teilt im EMPB (engl.: first sample test report) dem Lieferanten die Soll- und festgestellten Istwerte mit. Alle wichtigen Informationen zu entsprechenden Anforderungen sowie Tests sind in Erstmusterprüfberichten zusammengefasst. Es ist also eine Dokumentation der Ergebnisse der Erstmusterprüfung vor dem Serienanlauf nach den unterschiedlichen Vorgaben des Auftragsgebers. Erstmusterprüfberichte können unterschiedlich komplex und unterschiedlich aussagekräftig sein. Auch kann der Anlass für einen Erstmuster-Prüfbericht ein Neudesign, ein Redesign oder aber auch eine Bemusterung zur Herstellerqualität sein. EMPB werden je nach Absprache sowohl vom Zulieferer selber als auch vom Empfänger (Hersteller) erstellt.
Die IATF 16949 definiert dabei die Anforderungen an den EMPB gemäß Production Part Approval Process (PPAP) oder Produktionsprozesses und Produktfreigabe (PPF).
Videos:
Welche Ziele verfolgt der Automobil Standard IATF 16949? https://www.youtube.com/watch?v=hAUYJvbftD4
Was unterscheidet IATF 16949 & ISO 9001 und welche Handbücher gelten bei der IATF 16949 zusätzlich? https://www.youtube.com/watch?v=ScFcLHPpH5c&t=1s
Erstmuster zur Produktfreigabe
Bevor ein Produkt in die Serienfertigung gehen kann, muss es erst einmal unter realistischen Bedingungen produziert werden. Diese Erstmuster dienen zur Überprüfung der Qualitätsanforderungen sowie zur Freigabe des Produktes durch den Auftraggeber und damit zur Lieferfreigabe von Serienteilen. Der EMPB entstammt also einem repräsentativen Produktionslauf
- am endgültigen Produktionsort,
- je nach Produkt von einer Stunde bis zu einer Schicht,
- der vereinbarten Menge (vom Auftraggeber vorgegeben),
- vollständig unter serienmäßigen Bedingungen.
Das bedeutet:
- Werkzeuge, Fertigungs- und Prüfmittel,
- Prozesse und Prozesseinstellungen (Taktzeit, Temperatur, Geschwindigkeit, Druck, …),
- Materialien,
- Personal,
- Umgebungsbedingungen usw.
entsprechen dem endgültigen Serienstand.
Mit der Vorlage zur Erstellung eines Erstmusterprüfberichts erfüllen Sie alle Forderungen für die Bemusterung Ihrer Produktions- und Ersatzteile
Anlass für eine Erstmusterprüfung
Der Auftragnehmer (Zulieferer) hat grundsätzlich die Pflicht, den Auftraggeber (Hersteller) rechtzeitig über alle produktrelevanten Vorgänge und Veränderungen zu informieren. In folgenden Fällen ist eine Erstbemusterung durchzuführen und ein EMPB zu erstellen:
- Für ein neues Teil oder Produkt, welches noch nie an den Auftraggeber geliefert wurde.
- Bei der Behebung eines Fehlers bei einem bereits freigegebenen Teil oder Produkt.
- Bei angepassten Produkten und Teilen aufgrund von Änderungen in den Zeichnungen, der Spezifikationen bzw. Materialien.
- Bei Verwendung anderer Konstruktionen oder Materialien als die, die für das Teil ursprünglich genehmigt waren.
- Wenn neue oder modifizierte Werkzeuge (ausgenommen Prototypenwerkzeuge), Zusatz- oder Ersatzwerkzeuge eingesetzt werden.
- Falls Werkzeuge überholt oder vorhandene Werkzeuge neu positioniert werden sollen sowie bei umfangreichen Reparaturen.
- Wenn Fertigungsverfahren oder Methoden sich ändern.
- Wenn Werkzeuge oder Fertigungseinrichtungen in ein anderes Werk verlagert werden oder von einem anderen Werk kommen.
- Bei Wechsel von Zulieferern, Materialien (auch bei Wechsel vom Lieferant) oder aber auch Dienstleistungen.
- Bei Wiederfreigabe, nachdem Werkzeuge für Produktionsfertigung für mehr als 24 Monate stillgelegt wurden.
- Im Fall einer Wiederinbetriebnahme von Werkzeugen nach der Einstellung von Lieferungen aufgrund eines Qualitätsproblems (gesperrte Werkzeuge).
Standardnorm- und Regelwerk von EMPB: VDA 2 (Sicherung der Qualität von Lieferungen)