Infektionsschutzbelehrung online – Folgebelehrung gem. Infektionsschutzgesetz §43

Eine regelmäßig durchgeführte Unterweisung zum Infektionsschutz sowie zur Personalhygiene im Lebensmittelunternehmen ist für alle Betriebe dieser Branche verpflichtend. Diese soll mindestens alle zwei Jahre erfolgen. Mit unserer Infektionsschutzbelehrung online kommen Sie dieser Unterweisungspflicht nach und können die Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 43 einfach online durchführen. Beachten Sie bitte, dass die Erstbelehrung immer durch das Gesundheitsamt erfolgen muss, die Folgebelehrungen können dann unternehmensintern durchgeführt werden.

Dabei profitieren Sie von den Vorteilen einer E-Learning Schulung und können die Mitarbeiterunterweisung kosteneffizient sowie zeitlich und örtlich flexibel durchführen.

Die Infektionsschutzbelehrung thematisiert alle wichtigen Aspekte der persönlichen Hygiene am Arbeitsplatz und zeigt, wie Sie oder Ihre Mitarbeiter sich im Infektionsfall richtig verhalten. Dabei erfahren Sie ebenfalls mehr zu Tätigkeitsverboten nach dem IfSG. Im Rahmen der Personalhygiene werden ebenfalls die Bereiche Hände waschen und sichere Schutzkleidung behandelt.

Abschließend erfahren Sie mehr zum Übertragungsweg von Infektionen und erhalten eine kurze Einführung in das Thema mikrobiologische Gefahren.

Kursdemo: Hier zum Live-Demokurs per Klick!

Welche Inhalte sprechen wir in der Infektionsschutzbelehrung online an?

Diese Online-Belehrung zum Infektionsschutz und zur Personalhygiene thematisiert die wichtigsten Aspekte und entspricht den Anforderungen einer IfSG Folgebelehrung. Unsere praxiserfahrene Referentin in der Infektionsschutzbelehrung vermittelt Ihnen die Inhalte in unterschiedlichen Themenvideos und gibt hilfreiche Umsetzungstipps. Interaktive Elemente erleichtern den Praxistransfer zusätzlich.

Persönliche Hygiene und Infektionsschutz im Lebensmittelbetrieb

Ziel dieser Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist die Mitarbeitersensibilisierung für die Bereiche persönliche Hygiene am Arbeitsplatz sowie Infektionsschutz in der Lebensmittelindustrie. Nachfolgend erhalten Sie eine detaillierte Übersicht der Inhalte dieser 30 minütigen Online-Unterweisung.

  • Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Welches Vorgehen gilt bei Infektionen?
  • Basis-Verordnung VO (EG) 852/2004
  • Wann treten Tätigkeitsverbote in Kraft?
  • Personalhygiene beginnt bei den Händen – richtig waschen sowie desinfizieren
  • Hygiene am Arbeitsplatz
  • „Keimschleuder“ Mensch
  • So werden Infektionen übertragen
  • Persönliche Schutzkleidung
  • Hygienemaßnahmen bei internen und externen Mitarbeitern sowie bei Besuchern
  • Mikrobiologische Gefahren
  • Wissenstest

Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Online Schulung mitbringen?

Zur Teilnahme an dieser Online-Unterweisung zu Infektionsschutz und Personalhygiene im Lebensmittelbetrieb sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich.

Welche Zielgruppe sprechen wir mit dieser Infektionsschutzbelehrung online an?

Diese Infektionsschutzbelehrung online richtet sich an alle Personen, bei denen eine Folgebelehrung nach § 43 IfSG ansteht. Hierzu zählen alle Personen, die bei ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Was ist das Ziel dieses Online Seminars?

Dieser E-Learning Kurs unterweist und sensibilisiert Sie bzw. Ihre Mitarbeiter zu den Bereichen Infektionsschutz sowie Personalhygiene im Lebensmittelbetrieb. Sie zählt als Folgebelehrung gem. IfSG. Die Erstbelehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt. Dazu gehören u.a. die persönliche Hygiene aller Beschäftigten am Arbeitsplatz sowie das korrekte Verhalten bei auftretenden Krankheiten durch Infektionen. Die Infektionsschutzbelehrung online dient somit auch dem Verbraucherschutz.

Welchen Nachweis erhalten Sie nach Abschluss dieser Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz § 43?

Nachdem sie den kompletten Kurs durchlaufen haben, erhalten die Teilnehmer dieser Infektionsschutzbelehrung online eine personalisierte Qualifikationsbescheinigung. Hierauf sind die Inhalte der Unterweisung aufgeführt. Diese personalisierte Bescheinigung dient dem Unternehmen ebenfalls als dokumentierter Nachweis der durchgeführten Belehrung.